Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, in deutsches Recht. Im Zuge des HinSchG sind Unternehmen verpflichtet eine interne Meldestelle für die Einreichung von Meldungen zu Regel- oder Gesetzesverstößen einzurichten. SCHÜTZ hat hierfür im Rahmen des bestehenden Compliance Management Systems ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle eingerichtet. Die interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten sowie überlassenen Leiharbeitern entsprechende Meldungen in schriftlicher sowie mündlicher Form einzureichen.


Wichtig:

Jeder Hinweisgeber ist grundsätzlich vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Im Falle der Abgabe einer Falschmeldung kann sich der jeweilige Hinweisgeber strafbar machen und zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung falscher Informationen entstanden ist.

NEU!

Lesen Sie jetzt den neuen Newsflash 1/2024: SCHÜTZ startet Produktion in Indien